Bürge

Herkunft
die Bezeichnung geht zurück auf westgerm. *burgjon– „Bürge“, abgeleitet wurden mhd. bürgen, ahd. burgon „bürgen“, verwandt mit altnord. ábyrgjast „Verantwortung für etwas übernehmen“; der Bürge war also im ursprünglichen Sinne jemand, der „Verantwortung übernimmt, Handlungen gewährleistet“ (westgerm.)

Bedeutung

  1. Übernehmer einer Bürgschaft