Denkzettel

Herkunft
das zusammengesetzte Substantiv ist erstmals im 15. Jh. in der Rechtssprache bezeugt; denccedel bedeutete hier in etwa „Urkunde, Schriftstück“; Luther gebrauchte den Ausdruck als Lehnübersetzung zugriech.phylaktérion „jüdischer Gebetsriemen als Erinnerung an Gesetzessprüche“, daher die heutige Bedeutung „Merkzeichen“; die Verwendung im Sinne von „Strafe“ geht wohl auf das 16. Jh. zurück, in dem Schülern ein Zettel mit ihren Regelverstößen angehängt wurde (griech.)

Bedeutungen

  1. Erinnerungszeichen

  2. Strafe