Gegner

Herkunft
die Bezeichnung eines Kontrahenten ist eine Lehnübersetzung zu lat. adversarius, aus lat. adversus „gegenüber“; das Wort war im 14. Jh. zunächst nur in der norddeutschen Rechtssprache geläufig, gelangte im 16. Jh. dann in verallgemeinerter Bedeutung in die Hochsprache (lat.)