Gemahl

Herkunft
die Bezeichnung für einen Ehegatten geht über mhd. gemahel, ahd. gimahalo „Bräutigam“ auf germ. *maþla– „Versprechen; Verhandlung“ zurück; die ursprüngliche Bedeutung ist demnach „der/die Versprochene“; der Zusammenhang mit „Verhandlung, Vertrag“ lässt sich auf die Tatsache zurückführen, dass in germanischer Zeit Verlobungen einen Vertrag voraussetzten, der meist zwischen zwei Volksstämmen geschlossen wurde (mhd.)