Indemnität

Herkunft
aus lat. indemnatus „unverurteilt, ohne Urteilsspruch“, aus lat. in– „nicht, un–“ und lat. damnare „verurteilen, verdammen“ (lat.)

Bedeutung

  1. Straflosigkeit (eines Parlamentsmitgliedes für Äußerungen im Parlament) sowie nachträgliche Zustimmung des Parlaments zu einer anfangs nicht gebilligten Maßnahme