juridisch
- Grammatik
- veraltet, noch österr.:
- Herkunft
- aus lat. iuridicus „rechtlich“, aus lat. ius, Gen. iuris, „Recht“ und lat. dicere „sprechen“, also eigtl. „Recht sprechend“ (lat.)
Bedeutung
zum Recht gehörig, rechtlich
zum Recht gehörig, rechtlich