Jurisprudenz
- Herkunft
- aus lat. iuris prudentia „Rechtswissenschaft, Rechtsgelehrsamkeit“, aus lat. ius, Gen. iuris, „Recht“ und lat. prudentia „Wissen, Kenntnis, Wissenschaft“, zu lat. prudens „kundig, erfahren, bewandert, klug, bes. welt– und lebensklug“, zusammengezogen aus lat. providens „sich vorsehend“, → Providenz (lat.)
Bedeutung
Rechtswissenschaft