Justiziar, Justitiar
- Herkunft
- aus mlat. iustitiarius „Richter, Amtmann“, zu iustitia „Recht(sprechung), Gerichtsbarkeit“, aus lat. iustitia „Gerechtigkeit, Billigkeit“, → Justiz (mlat.)
Bedeutung
Rechtsbeistand eines Betriebes oder einer Behörde
Rechtsbeistand eines Betriebes oder einer Behörde