Kammer

Herkunft
die Bezeichnung mhd. kamer(e), ahd. chamara ist eine Entlehnung aus lat. camera „gewölbte Decke“, später „Zimmer mit gewölbter Decke“, das seinerseits auf griech. kamára „Gewölbe, gewölbtes Zimmer“ beruht; bereits im Mittelhochdeutschen bezeichnete das Wort nicht nur einen abgeteilten Raum, sondern auch eine öffentliche Kasse oder eine Gerichtsstube; auf die Bedeutung „fürstliche Räumlichkeiten“ beziehen sich Komposita wie Kammerdiener oder Kammerjäger, ursprünglich eine Bezeichnung für den „Leibjäger eines Fürsten“, heute nur noch für einen „Schädlingsbekämpfer“ gebräuchlich; die Kammermusik war ursprünglich die in den fürstlichen Gemächern dargebotene Musik; die Berufsbezeichnung Kämmerer stand ursprünglich für einen hohen Beamten des Fürstenhofs, der die Aufsicht über Schatzkammern hatte; die Bedeutung steht heute übertragen für einen städtischen Beamten, der für die Finanzen verantwortlich ist (mhd.)