Kanzler

Herkunft
aus mhd. kanzelære „Leiter der königlichen Kanzlei“, der auch Staatsurkunden verantwortlich ausfertigte, aus lat. cancellarius „Angehöriger einer Provinzialregierung, der gewisse Aufgaben in der Justizverwaltung hatte, Gerichtsschreiber“, urspr. „Türsteher an den 'cancelli'“, → Kanzlei (mhd.)

Bedeutung

  1. Regierungschef