Kasuistik
- Grammatik
- Rechtsw.:
- Herkunft
- aus lat. casus (conscientiae) „Gewissensfälle“, aus lat. casus „Fall“, → Kasus (lat.)
Bedeutungen
Lehre von bestimmten Einzelfällen innerhalb der Morallehre und dem dafür richtigen Verhalten
Methode, einen Fall als Einzelfall nach den nur für ihn zutreffenden Tatbeständen zu beurteilen
Haarspalterei, Wortklauberei