Kasuistik

Grammatik
Rechtsw.:
Herkunft
aus lat. casus (conscientiae) „Gewissensfälle“, aus lat. casus „Fall“, → Kasus (lat.)

Bedeutungen

  1. Lehre von bestimmten Einzelfällen innerhalb der Morallehre und dem dafür richtigen Verhalten

  2. Methode, einen Fall als Einzelfall nach den nur für ihn zutreffenden Tatbeständen zu beurteilen

  3. Haarspalterei, Wortklauberei