- Herkunft
- das Wort geht auf mhd. klagen, ahd. klagon, klagen zurück und stellt sich neben avest. garəz– „klagen“ und mittelir. glám „Geschrei“; die ursprüngliche Bedeutung war „jammern, wehklagen“, in althochdeutscher Zeit bekam das Wort dann auch die in der Rechtssprache wichtige Bedeutung „beschuldigen, anklagen“; dieses könnte sich daraus entwickelt haben, dass in früheren Zeiten das Wehgeschrei nach einem Vergehen rechtlich vorgesehen war; Quelle des Wortes ist vermutlich die idg. Wurzel *gal– „rufen, schreien“ (mhd.)