Klausel
- Herkunft
- aus lat. clausula „Schlusssatz, Schlussworte“, als juristischer Fachausdruck „Schlussformel eines Gesetzes“, überhaupt „Gesetzesformel“, zu lat. claudere „schließen“ (lat.)
Bedeutung
einschränkende, vorbehaltende Nebenbestimmung (in Verträgen)