Klausel

Herkunft
aus lat. clausula „Schlusssatz, Schlussworte“, als juristischer Fachausdruck „Schlussformel eines Gesetzes“, überhaupt „Gesetzesformel“, zu lat. claudere „schließen“ (lat.)

Bedeutung

  1. einschränkende, vorbehaltende Nebenbestimmung (in Verträgen)