Klient

Herkunft
aus lat. cliens, Gen. clientis, „Schutzbefohlener, Schützling“, in Rom „jmd., der sich einem Mächtigen zum Schutz anschließt“; der Patron, ein römischer Patrizier, war verpflichtet, dem Klienten in Notlagen, bes. als Vertreter vor Gericht, beizustehen, und der Klient leistete dafür bestimmte Dienste und Abgaben; in Gallien und Germanien „Vasall, Gefolgs–, Lehnsmann“, zu clinare „beugen, neigen“, auch „anlehnen“ (lat.)

Bedeutung

  1. Auftraggeber, Kunde, bes. eines Rechtsanwalts