Konkurs
- Herkunft
- gekürzt aus concursus creditorum „Zusammentritt der Gläubiger“ zur gerichtlichen Teilung des zu ihrer Befriedigung nicht ausreichenden Vermögens ihres Schuldners; lat. concursus „das Zusammenlaufen, Herbeieilen“ (der Gläubiger), aus lat. con– (in Zus. für cum) „zusammen“ und lat. cursus „Lauf“, zu lat. currere „laufen“ (lat.)
Bedeutungen
Einstellung der Zahlungen, Zahlungsunfähigkeit
früher auch als Adj. konkurs: nicht imstande, die Gläubiger zu befriedigen