Konkurs

Herkunft
gekürzt aus concursus creditorum „Zusammentritt der Gläubiger“ zur gerichtlichen Teilung des zu ihrer Befriedigung nicht ausreichenden Vermögens ihres Schuldners; lat. concursus „das Zusammenlaufen, Herbeieilen“ (der Gläubiger), aus lat. con– (in Zus. für cum) „zusammen“ und lat. cursus „Lauf“, zu lat. currere „laufen“ (lat.)

Bedeutungen

  1. Einstellung der Zahlungen, Zahlungsunfähigkeit

  2. früher auch als Adj. konkurs: nicht imstande, die Gläubiger zu befriedigen