Legat
- Herkunft
- aus lat. legatum „Vermächtnis“ und lat. legatus „Gesandter“, zu lat. legare „eine gesetzliche Verfügung treffen“, daher auch 1. „durch Testament vermachen, hinterlassen“ sowie 2. „von Amts wegen einen Gesandten abschicken“, zu lat. lex, Gen. legis, „Gesetz“ (lat.)
Bedeutungen
Vermächtnis, Zuwendung
päpstlicher Gesandter für besondere Anlässe