Legat

Herkunft
aus lat. legatum „Vermächtnis“ und lat. legatus „Gesandter“, zu lat. legare „eine gesetzliche Verfügung treffen“, daher auch 1. „durch Testament vermachen, hinterlassen“ sowie 2. „von Amts wegen einen Gesandten abschicken“, zu lat. lex, Gen. legis, „Gesetz“ (lat.)

Bedeutungen

  1. Vermächtnis, Zuwendung

  2. päpstlicher Gesandter für besondere Anlässe