Mandant
- Herkunft
- aus lat. mandans, Gen. -antis, Part. Präs. von lat. mandare „anvertrauen, übergeben“, aus lat. manus „Hand“ und lat. dare „geben“, also „jmd., der einem andern etwas in die Hand gibt, überlässt, anvertraut“ (lat.)
Bedeutung
Auftraggeber (eines Rechtsanwalts)