Mandant

Herkunft
aus lat. mandans, Gen. -antis, Part. Präs. von lat. mandare „anvertrauen, übergeben“, aus lat. manus „Hand“ und lat. dare „geben“, also „jmd., der einem andern etwas in die Hand gibt, überlässt, anvertraut“ (lat.)

Bedeutung

  1. Auftraggeber (eines Rechtsanwalts)