mündig

Herkunft
mhd. mündec, ahd. mundich; aus germ. *mundo „Schutz“ im Verständnis „in der Lage, sich selbst zu schützen“; seit dem 19. Jh. ist auch der abgeleitete Begriff entmündigen „entrechten, für unmündig erklären“ gebräuchlich (mhd.)

Bedeutung

  1. volljährig