Notar

Herkunft
aus lat. notarius „Schreiber, Sekretär, Schnellschreiber“, zu lat. notare „schreiben“, bes. „mit Abkürzungen schreiben“, zu lat. nota „Schriftzeichen, Geheimschrift“ (lat.)

Bedeutung

  1. staatlich bestellter Jurist, der Rechtsgeschäfte beurkundet, Unterschriften beglaubigt usw.