Ombudsmann

Herkunft
schwed. ombudsman in ders. Bed., zu schwed. ombud „Vertreter, Anwalt“, zu schwed. bjuda „befehlen, gebieten, anbieten“ (schwed.)

Bedeutung

  1. Bevollmächtigter (einer Institution) zur Wahrung der Rechte der Bürger gegenüber Behörden