Ombudsmann
- Herkunft
- schwed. ombudsman in ders. Bed., zu schwed. ombud „Vertreter, Anwalt“, zu schwed. bjuda „befehlen, gebieten, anbieten“ (schwed.)
Bedeutung
Bevollmächtigter (einer Institution) zur Wahrung der Rechte der Bürger gegenüber Behörden
Bevollmächtigter (einer Institution) zur Wahrung der Rechte der Bürger gegenüber Behörden