Omissivdelikt

Herkunft
aus lat. omissio, Gen. -onis, „Unterlassung“, zu lat. omissus „unachtsam, nachlässig“, zu lat. omittere „seinlassen, unterlassen, unbenutzt lassen“, aus lat. o– (in Zus. für ob) „weg–, ent–“ (verstärkend), lat. mittere „laufen, gehen lassen“ und → Delikt (lat.)

Bedeutung

  1. strafbare Unterlassung einer gebotenen Handlung