Omissivdelikt
- Herkunft
- aus lat. omissio, Gen. -onis, „Unterlassung“, zu lat. omissus „unachtsam, nachlässig“, zu lat. omittere „seinlassen, unterlassen, unbenutzt lassen“, aus lat. o– (in Zus. für ob) „weg–, ent–“ (verstärkend), lat. mittere „laufen, gehen lassen“ und → Delikt (lat.)
Bedeutung
strafbare Unterlassung einer gebotenen Handlung