Patent

Herkunft
aus der Kanzleisprache des MA patens littera „offener Brief“, mit dem etwas beglaubigt wird, im Unterschied zu den versiegelten Geheimschreiben, aus lat. patens, Gen. patentis, „offen, unversperrt“, zu lat. patere „offen stehen, offen sein“ (lat.)

Bedeutung

  1. öffentlich–rechtliche Urkunde über das Recht zur alleinigen Verwertung einer Erfindung sowie über eine bestimmte berufliche Qualifikation