Patrozinium

Herkunft
aus lat. patrocinium „Vertretung (vor Gericht), Schutz durch einen Patron“, eigtl. lat. patronocinium, zu lat. patronus „Vertreter, Schutzherr“, zu lat. pater, Gen. patris, „Vater“ (lat.)

Bedeutung

  1. Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche