Patrozinium
- Herkunft
- aus lat. patrocinium „Vertretung (vor Gericht), Schutz durch einen Patron“, eigtl. lat. patronocinium, zu lat. patronus „Vertreter, Schutzherr“, zu lat. pater, Gen. patris, „Vater“ (lat.)
Bedeutung
Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche