präkludieren

Grammatik
Rechtsw.:
Herkunft
aus lat. praecludere „verschließen, versperren“, aus lat. prae „vor“ (im Sinne von „vor jmdm.“) und lat. claudere (in Zus. –cludere) „schließen“ (lat.)

Bedeutung

  1. (wegen Versäumnis einer gesetzlichen Frist) ausschließen, verweigern