präkludieren
- Grammatik
- Rechtsw.:
- Herkunft
- aus lat. praecludere „verschließen, versperren“, aus lat. prae „vor“ (im Sinne von „vor jmdm.“) und lat. claudere (in Zus. –cludere) „schließen“ (lat.)
Bedeutung
(wegen Versäumnis einer gesetzlichen Frist) ausschließen, verweigern