Präklusivfrist
- Herkunft
- aus lat. praeclusio „das Verschließen“, zu lat. praecludere „verschließen, versperren“, aus lat. prae „vor“ (im Sinne von „vor jmdm.“) und lat. claudere (in Zus. –cludere) „schließen“ (lat.)
Bedeutung
Frist, nach deren Ablauf ein an sich geltendes Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann