Präklusivfrist

Herkunft
aus lat. praeclusio „das Verschließen“, zu lat. praecludere „verschließen, versperren“, aus lat. prae „vor“ (im Sinne von „vor jmdm.“) und lat. claudere (in Zus. –cludere) „schließen“ (lat.)

Bedeutung

  1. Frist, nach deren Ablauf ein an sich geltendes Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann