Primogenitur

Herkunft
aus vulgärlat. primogenita „Recht der Erstgeburt“, zu lat. primogenitus „Erstgeborener“, aus lat. primus „der Erste“ und lat. genitus „gezeugt, geboren“, zu lat. genere, ältere Form von lat. gignere „zeugen“ (vulgärlat.)

Bedeutung

  1. Erstgeburtsrecht, Erbfolge des Erstgeborenen