Primogenitur
- Herkunft
- aus vulgärlat. primogenita „Recht der Erstgeburt“, zu lat. primogenitus „Erstgeborener“, aus lat. primus „der Erste“ und lat. genitus „gezeugt, geboren“, zu lat. genere, ältere Form von lat. gignere „zeugen“ (vulgärlat.)
Bedeutung
Erstgeburtsrecht, Erbfolge des Erstgeborenen