Recht
- Herkunft
- das Wort ist eine Substantivierung des Adjektivs recht in dessen Bedeutung „richtig, geradlinig“ und lässt sich auf mhd. reht, ahd. reht zurückführen; die Bedeutung geht von „das Richtige“ über „Anspruch“ zu „Gesetz“; letztere Bedeutung hat sich auch in den nordischen Formen des germanischen Wortes durchgesetzt, vgl. schwed. rätt „Gesetz“ (mhd.)