Rejektion

Grammatik
Rechtsw.:
Herkunft
aus lat. reiectio, Gen. -onis, „das Zurückwerfen, Ablehnung“, zu lat. reiectare „zurückweisen“, Intensivum zu lat. reicere „zurückwerfen, zusammenstoßen, –drängen“, aus lat. re– „zurück“ und lat. iacere (in Zus. –icere) „werfen“ (lat.)

Bedeutung

  1. Abweisung (von Anträgen oder Klagen)