Sequester

Grammatik
Med.:
Herkunft
lat. sequester „Mittelsperson, bei der eine Streitsache, meist Geld, bis zum Ende des Prozesses hinterlegt werden kann“; zu sequi „zufallen, zuteilwerden“; die Bedeutung „streitige Sache“ verschob sich zu einer von den Parteien „abgelösten“ Sache und wurde in der Medizin für ein Stück abgelöstes, totes Gewebe, bes. Knochenstück, verwendet (lat.)

Bedeutungen

  1. behördlich eingesetzter Verwahrer oder Verwalter

  2. abgestorbenes Gewebe, bes. Knochenstück