Servitut

Herkunft
aus lat. servitus, Gen. -utis, „Dienstbarkeit; auf Grundstücken, Häusern lastende Verbindlichkeit, Verpflichtung“, zu lat. servus „Diener, Sklave“, eigtl. „Hüter, Wächter“, als Adj. „dienstbar“, zu lat. servare „hüten, bewahren“ (lat.)

Bedeutung

  1. Nutzungsrecht (an fremdem Eigentum)