Syndikus

Herkunft
aus griech. syndikos „vor Gericht beistehend; Rechtsbeistand, Anwalt, Vertreter“, aus griech. syn „zusammen, mit“ und griech. dike „Recht, Rechtsstreit“ (griech.)

Bedeutung

  1. ständiger Rechtsbeistand eines Wirtschaftsunternehmens o. Ä.