mhd. verzīhen „verweigern, ablehnen, sich lossagen“, ahd. firzīhan „verweigern“ ist durch Präfigierung aus einer Vorform des Verbs zeihen (mhd., ahd. zīhen, zīhan „an–, beschuldigen“, eigtl. „auf einen Schuldigen zeigen“) abgeleitet worden, das seinerseits in idg. *deik(g)– „zeigen“ wurzelt und mit → zeigen und → Zeichen verwandt ist; die heutige Bedeutung hat sich ausgehend von oben Genanntem über „einen Anspruch aufgeben“ zu „jmdm. etwas, das er verschuldet hat, nicht anrechnen“ entwickelt (mhd.)
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