Vindikation
- Herkunft
- aus lat. vindicatio, Gen. -onis, „Anspruchsrecht, Eigentumsklage“, zu lat. vindicare „gerichtlich in Anspruch nehmen“, wahrscheinlich aus lat. vim dicare „Gewalt androhen“, zu lat. vis „Gewalt“ und lat. dicare „laut, feierlich ankündigen“, Intensivum zu lat. dicere „sagen, sprechen“ (lat.)
Bedeutung
Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe seiner Sache gegenüber dem Besitzer