Vindikation

Herkunft
aus lat. vindicatio, Gen. -onis, „Anspruchsrecht, Eigentumsklage“, zu lat. vindicare „gerichtlich in Anspruch nehmen“, wahrscheinlich aus lat. vim dicare „Gewalt androhen“, zu lat. vis „Gewalt“ und lat. dicare „laut, feierlich ankündigen“, Intensivum zu lat. dicere „sagen, sprechen“ (lat.)

Bedeutung

  1. Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe seiner Sache gegenüber dem Besitzer