CDs und DVDs legal kopieren?
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CDs und DVDs legal kopieren?

Bild: Foto: Winver351, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Softwarehersteller und die Musikindustrie schlagen seit langem Alarm, denn ihre Umsatzzahlen gehen stark zurück. Der Trend lautet offenbar "Kopieren statt Kaufen" und das Erstellen und Vertreiben von Raubkopien wird oft als Kavaliersdelikt betrachtet. Umgekehrt ist nicht jede Kopie tatsächlich illegal.

Kopierschutz gegen Umsatzeinbußen

Immer wieder bemühen sich die Hersteller, ihre Werke durch kostspielige Kopierschutzmechanismen vor unerlaubter Vervielfältigung zu schützen. All diese Verfahren können aber durch entsprechende Hard- und Softwareausstattung umgangen werden. Kaum ist ein neuer Kopierschutz auf dem Markt, gibt es nach wenigen Tagen bereits das "Gegenmittel" dafür. Hersteller und Hacker spielen Hase und Igel im modernen Zeitalter.

Grundsätzlich ist das Kopier-Phänomen keine Neuheit des digitalen Zeitalters. Vor dem Internet gab es Schulhöfe, Arbeitsplätze, die Stammkneipe oder den Sportverein als Tauschbörse für Ton- und Videokassetten. Hier knüpfen auch die bisherigen, gesetzlichen Regelungen an.

Die bisherige Rechtslage

Was ist also erlaubt beim Kopieren von Software, Audio-CDs oder DVDs? Wer eine CD kopiert, handelt nicht grundsätzlich illegal und produziert eine "Raubkopie". Die Rechtsgrundlage für das Brennen von CDs - das deutsche Urheberrecht und in diesem Zusammenhang besonders der Paragraph 53 - wird von vielen Experten unterschiedlich ausgelegt.

Vor diesem Hintergrund existieren immer noch viele Unklarheiten. Grunsätzlich entscheidet der Gesetzgeber beim Kopieren von CDs klar zwischen Audio-CDs und Software-CDs.

Kopien von Audio-CDs

Die Rechtslage zum Vervielfältigen von Audio-CDs ist relativ eindeutig: Obwohl es sich bei einer CD von Madonna oder Michael Jackson um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, darf man dieses für den privaten Gebrauch ohne kommerzielle Absichten kopieren.

Es ist zulässig, bis zu sieben Vervielfältigungen einer CD zu erstellen und diese im Familien- oder Freundeskreis weiterzugeben. Für die Kopie darf allerdings kein Geld verlangt werden. Wer keinen eigenen CD-Brenner besitzt, darf sich die Musik-CD auch von einer anderen Person brennen lassen.

Musik aus dem Web

Anders verhält sich die Rechtslage bei Musikstücken aus dem Internet. Das Angebot an Musik im World Wide Web ist auf den ersten Blick sehr verlockend. Auf so genannten MP3-Seiten oder per File-Sharing-Tools für virtuelle Tauschbörsen lassen sich mühelos die Top 100 der Charts sowie die kompletten Alben der Stars finden, die ebenso mühelos heruntergeladen werden können.

Gerade in diesem Fall gibt es meist urheberrechtliche Probleme: Michael Jackson hat seinen neuesten Song kaum selbst ins Internet gestellt und ihn zum Download freigegeben. Wer eine solche nicht autorisierte Datei auf der Festplatte speichert, begeht eine rechtswidrige Handlung. Das gilt natürlich auch für das Brennen solcher urheberrechtlich geschützten und illegal erworbenen Werke.

Kopien von Software-CDs

Software-CDs wie Computerspiele und Programme darf man grundsätzlich nicht kopieren. Dies ist im Paragraph 69c des Urheberrechts geregelt und stellt eine Ausnahme von Paragraph 53 dar. "Grundsätzlich" bedeutet, dass es erlaubt ist, eine einzige Sicherheitskopie von einer Software anzufertigen, sofern nachgewiesen wird, dass diese (nach Paragraph 69d, Absatz 2) "für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist".

Sollte die Original-CD einer Software z.B. durch Kratzer nicht mehr benutzbar sein, ist es praktisch, auf eine Sicherheitskopie zurückzugreifen. Auch hier streiten sich die Rechtsexperten. Viele meinen, dass CDs in der Regel lange haltbar sind bzw. bei Defekten problemlos beim Hersteller umgetauscht werden können. So gesehen wäre eine Sicherheitskopie nicht nötig.

Wer eine Sicherheitskopie erstellt, darf sie nur archivieren und nicht vom Original trennen. Somit ist auch die Weitergabe an Dritte untersagt. Außerdem darf nur der Besitzer eine rechtmäßige Sicherheitskopie herstellen. Um sie anzufertigen, ist es laut Gesetz sogar legitim, Lizenzbedingungen des Herstellers und den technischen Kopierschutz einer Software zu umgehen. Dies ist mit modernen Brennern, die den so genannten "RAW-Modus" unterstützen, oder mit einer Brennsoftware wie "Clone CD" auch problemlos möglich.

Auch bei so genannter Freeware, die häufig im Internet zu finden ist, empfiehlt sich ein Blick auf die Nutzungsbedingungen des Autors. Häufig darf sie kopiert und weitergereicht werden.

Kopien von DVDs

Man darf Filme zum eigenen Gebrauch kopieren, aber hat kaum eine legale Möglichkeit, dies zu tun. Das klingt verwirrend und ist es auch. Wollte man bisher einen Film kopieren, musste zunächst mit einem entsprechenden Programm der Kopierschutz einer DVD geknackt werden. Dieser Vorgang war illegal. Auch das beliebte DivX-Format zum Speichern dieser Filme war lange Zeit lediglich eine gehackte Version des Microsoft MPEG4-Codes und somit nicht erlaubt.

Weiterhin bewegen sich entsprechende Programme und auch das völlig überarbeitete und neu programmierte DivX in einer rechtlichen Grauzone. Andererseits sind private Kopien von DVDs nicht mehr grundsätzlich verboten. Diese Tatsache beunruhigt natürlich die Filmindustrie.

Wie sieht die Zukunft aus?

An der bisherigen Rechtslage könnte sich einiges ändern - dank einer neuen Urheberrechtsrichtlinie der EU, die europaweit für gleiches Recht sorgen soll. Laut dem Entwurf dieser Richtlinie sollen zwar Privatkopien erlaubt sein, aber das Umgehen von Kopierschutzvorrichtungen soll verboten werden.

Damit wären bereits viele DVD- und CD-Titel nicht mehr legal kopierbar. Zwar wären Personen, die sich trotzdem eine Privatkopie machen, nicht direkt von Strafe bedroht, anders sähe es allerdings bei der Verbreitung von Software aus, die zur Umgehung des Kopierschutzes erforderlich ist.

Gleichzeitig bleibt auch die pauschale Urheberrechtsgebühr auf den Verkaufspreis aktuell, wie sie von Kopierern, Faxgeräten oder Videorekordern bekannt ist. CD- und DVD-Rohlinge sind davon bereits betroffen. Aber auch Brenner oder Festplatten könnten sich durch solche Aufschläge verteuern. Es existiert ferner die Vorstellung, pauschal auf den PC eine solche Gebühr zu erheben - ebenfalls unabhängig vom tatsächlichen Einsatzgebiet.

Das eingenommene Geld soll über die bestehenden Verwertungsgesellschaften an die Urheber von Musik, Software und Filmen fließen. So zahlt ein redlicher CD-Käufer mehrfach: beim Kauf des teuren Original-Titels, für jeden CD-Rohling und dann noch einmal für jedes einzelne Digital-Laufwerk oder den PC.

Fazit

Eine zu perfekte “Umzingelung“ der Kunden scheint mehr dazu geeignet, die Konsumlust zu verringern als die Umsätze zu steigern. In jedem Fall empfiehlt es sich, schon beim Kauf einer CD oder DVD auf den Kopierschutz zu achten. Macht der Hersteller eine Privatkopie praktisch unmöglich, ist es die Entscheidung des Kunden, ob das Produkt für ihn dann noch interessant ist.

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