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EU-Roaming: Tipps zur Handynutzung im Urlaub
Bildquelle nicht angegeben
Digital

EU-Roaming: Tipps zur Handynutzung im Urlaub

Von Roaming spricht man nur dann, wenn sich das Handy in ein ausländisches Mobilfunknetz einwählt. Darunter fallen damit beispielsweise Telefonate vom Urlaubsort nach Hause, aber auch Gespräche oder Mails im Urlaubsland oder vom Urlaubsland in ein anderes EU-Land. Für alle diese Fälle gilt der Wegfall der…
Veröffentlicht
26. Februar 2022
Lesezeit
3 Minuten
Rubrik
Digital
Artikelbild

iStock.com, Poike

Der Einwählort entscheidet

Von Roaming spricht man nur dann, wenn sich das Handy in ein ausländisches Mobilfunknetz einwählt. Darunter fallen damit beispielsweise Telefonate vom Urlaubsort nach Hause, aber auch Gespräche oder Mails im Urlaubsland oder vom Urlaubsland in ein anderes EU-Land. Für alle diese Fälle gilt der Wegfall der Roaming-Gebühren.

Aber Achtung: Gespräche aus Deutschland ins Ausland sind kein Roaming. Für solche Anrufe kann ein Mobilfunk-Anbieter daher weiterhin erhöhte Kosten abrechnen. Wer daher dringend beispielsweise einen Familienangehörigen an dessen EU-Urlaubsort anrufen muss, sollte vorher in der Tarifliste seines Anbieters nachschauen, was dies kostet. Umgekehrt gilt: Wer in Frankreich, Dänemark oder einem anderen EU-Land urlaubt, sollte lieber selbst bei den Daheimgebliebenen anrufen – das ist billiger.

Was bedeutet "Roam like at home" konkret?

Der neuen EU-Verordnung nach darf das Telefonieren oder mobile Surfen im EU-Ausland nicht grundsätzlich teurer sein als zuhause. Das heißt: Ein Anruf aus dem Ausland nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land kostet genau so viel wie nach meinem regulären Handytarif innerhalb Deutschlands. Gleiches gilt auch für SMS und die Nutzung mobiler Daten. Dieser Wegfall der Zusatzkosten fürs Roaming gilt sowohl für Flatrate-Tarife wie für Prepaidkarten.

Achtung Ausnahmen!

Aber Vorsicht: Der Wegfall des Roamings gilt nur in den 28 Ländern der Europäischen Union. Wer seinen Urlaub in der Türkei oder der Schweiz verbringt, muss daher aufpassen: Dort gilt das "Roam like at home" nicht.

Eine weitere Ausnahme ist das Telefonieren oder Surfen auf Schiffen – beispielsweise bei einer Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer. Wer an Bord per Handy telefoniert oder surft, muss mit hohen Zusatzkosten rechnen. Denn die Schiffsnetze sind ausdrücklich von der neuen Regelung ausgenommen. Sinnvoll ist es hier, sich an Bord nach Möglichkeiten der WLAN-Nutzung zu erkundigen. Alternativ schaltet man sein Handy nur beim Landgang an – dort gilt dann wieder die normalen EU-Roaming-Regeln.

Blick ins Kleingedruckte

Die meisten Mobilfunkanbieter haben ihre Tarife automatisch entsprechend umgestellt, so dass man die Befreiung von den Roaming-Gebühren nicht extra beantragen muss. Allerdings gibt es einige wenige Ausnahmen. Im Zweifelsfall ist es daher sinnvoll, vor dem Urlaub seinen Mobilfunkanbieter zu kontaktieren oder sich im Internet zu informieren.

Wichtig auch: Mobilfunkanbieter sind nicht grundsätzlich verpflichtet, Roamingdienste anzubieten. Sie können theoretisch auch einzelne Funktionen wie SMA oder Daten explizit vom Roaming ausschließen. Es gibt einige, meist besonders günstige Tarife, die explizit nur national gelten. "Wenn man einen Handyvertrag hat, bei dem Roaming vertraglich ausgeschlossen ist, dann kann man sein Handy im Auslandsurlaub schlicht nicht nutzen", warnt Justin Pietsch von Smartklar.de. Im Extremfall hat das Handy dann im Urlaub keinen Empfang.

Wer einen sehr billigen Vertrag hat, sollte daher vor dem Urlaub nachsehen, ob ein solcher nationaler Tarif vorliegt. Ebenfalls ratsam ist ein Blick ins Kleingedruckte, wenn man gerade erst den Handytarif gewechselt hat: Es gibt Anbieter, die das Roaming erst sechs bis acht Wochen nach Aktivierung der SIM-Karte freischalten.

Mobiles Surfen: Es gilt "Fair Use"

Wenn ich zuhause eine Flatrate fürs Handy habe und unbegrenzt telefonieren und Daten nutzen kann, dann gilt diese Flatrate auch in meinem EU-Urlaub.

Allerdings gibt es eine Beschränkung: Wer länger als vier Monate im Ausland ist und dort seine deutsche SIM-Karte nutzt, bei dem kann der Mobilfunkanbieter Aufschläge verlangen. Umgekehrt gilt dies ebenfalls: Hat jemand eine günstige SIM-Karte aus den Niederlanden, hält sich aber innerhalb von vier Monaten fast nur in Deutschland auf, verstößt er ebenfalls gen die sogenannte "Fair-Use"-Regelung.

In der Regel wird der Mobilfunkanbieter in solchen Fällen aber erst den Kunden kontaktieren und nachfragen, was der Grund für den lange Auslands-Aufenthalt ist. Wer im Ausland studiert oder vom Arbeitgeber ins Ausland geschickt wurde, sollte dies daher dem Mobilfunkanbieter schon im Vorhinein mitteilen. Generell gilt aber: Nur wenn kein plausibler Grund vorliegt, darf der Anbieter Zusatzgebühren erheben. Sie sind auf 3,2 Cent pro Minute für Telefonate beschränkt, bei Daten waren im Jahr 2017 7.,70 Euro pro Gigabyte.

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