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Wer darf gesetzeswidriges Verhalten ahnden?

Allein der Staat. Wenn jemand gesetzeswidrig handelt, verhängt der Staat durch die dafür zuständigen Organe Sanktionen, beispielsweise Geldbußen oder Haftstrafen. Die Festlegung der Sanktionen fällt in den Aufgabenbereich der Gerichtsbarkeit. Ohne ein rechtskräftiges Gerichtsurteil dürfen sie nicht durchgesetzt werden.

Übrigens: Das Recht in Deutschland gliedert sich wie folgt: Oberste Gesetzeskraft haben die unveränderlichen Verfassungsartikel, darauf folgen diejenigen Artikel im Grundgesetz, die geändert werden können, als Drittes alle Gesetze und als Viertes Rechtsverordnungen sowie Satzungen und Ähnliches.

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Wissenschaft

Mit Übelkeit unterwegs

Warum vielen Menschen auf Reisen schlecht wird, und wie man dagegen antrainieren kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Der Blick aus dem Fenster kann noch so spektakulär sein – wenn es einem bei der Fahrt mit Pkw, Bus oder Schiff speiübel wird, ist es mit der Begeisterung schnell vorbei. Die Ursache einer solchen Reisekrankheit...

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Wissenschaft

Was wissen die Aliens?

Es gibt über 2000 benachbarte Sternsysteme, von wo aus sich die Erde entdecken ließe. In Dutzenden davon könnten hypothetische Außerirdische sogar unsere Radio- und TV-Signale auffangen. von THORSTEN DAMBECK Herzliche Grüße an alle“, lautet die deutschsprachige Kurzbotschaft, die seit 1977 zu den Sternen fliegt. Zu Beginn dieses...

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