Wissensbibliothek
Wer darf gesetzeswidriges Verhalten ahnden?
Allein der Staat. Wenn jemand gesetzeswidrig handelt, verhängt der Staat durch die dafür zuständigen Organe Sanktionen, beispielsweise Geldbußen oder Haftstrafen. Die Festlegung der Sanktionen fällt in den Aufgabenbereich der Gerichtsbarkeit. Ohne ein rechtskräftiges Gerichtsurteil dürfen sie nicht durchgesetzt werden.
Übrigens: Das Recht in Deutschland gliedert sich wie folgt: Oberste Gesetzeskraft haben die unveränderlichen Verfassungsartikel, darauf folgen diejenigen Artikel im Grundgesetz, die geändert werden können, als Drittes alle Gesetze und als Viertes Rechtsverordnungen sowie Satzungen und Ähnliches.
Eine Fliege für die Forschung
Die Taufliege Drosophila melanogaster ist ein winziges Tier – mit großem Potenzial für die Wissenschaft. Genetiker, Krebsforscher und Neurowissenschaftler untersuchen seit rund 120 Jahren an ihr, wie das Gehirn Verhalten steuert. Und sie hat noch nicht ausgedient. von TIM SCHRÖDER Wer Obst im Sommer offen herumstehen lässt, merkt...
Kosmischer Fingerabdruck in Baumringen
Ungewöhnliche Strahlungsausbrüche der Sonne ermöglichen es Archäologen, jahrtausendealte Hölzer aufs Jahr genau zu datieren. Daraus ergeben sich neue Erkenntnisse zu frühen Zivilisationen. von DIRK EIDEMÜLLER Die archäologische Arbeit ist oft wie ein riesiges Puzzle. Man gräbt beispielsweise durch eine steinzeitliche Siedlung und...