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Das ist Bundessache!
Ab 1. August 2010 gilt in bayerischen Gaststätten striktes Rauchverbot. Es betrifft allerdings nicht nur Restaurants und Gastsstätten, sondern auch Eckkneipen, Nebenzimmer in Gaststätten, Vereinslokale und Bierzelte. Damit ist es das strengste Rauchverbot Deutschlands. Der gesetzlichen Neuregelung vorangegangen war ein erfolgreicher Volksentscheid zum Nichtraucherschutz.
Der bayerische Volksentscheid hat nun eine Debatte um ein bundesweit einheitliches Rauchverbot neu entfacht. Denn obwohl bereits mehrere Landesregierungen – wie Niedersachsen, Hessen, Hamburg oder Schleswig-Holstein – keinen dringenden Handlungsbedarf signalisiert haben und auch Gesundheitsminister Philipp Rösler die Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz als Ländersache für sich abhakt, planen offenbar zahlreiche Bundestagsabgeordnete eine neue Initiative zum Nichtraucherschutz und zum bundesweit einheitlichen Rauchverbot. Und das ist gut so. Denn das Thema sollte meiner Meinung nach Bundes- und nicht Ländersache sein. Fakt ist: Von Ausnahmen abgesehen, hat der Bund wenig Kompetenzen beim Gesundheits- wie auch beim Arztrecht. Und sind Landeskrankenhausgesetze – die die Krankenhausplanung der Länder festschreiben – tatsächlich noch zeitgemäß?
Tragen Sie – im Westen und Osten, Süden und Norden – tatsächlich zu mehr Qualität und Wettbewerb bei? Und: Können wir uns solche aufwändigen Strukturen bei den explodierenden Kosten im Gesundheitswesen noch leisten?