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Das System "Pflege" in Deutschland

Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegversicherung wird zum Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte erhöht. Er wird dann bei 1,95 Prozent des Bruttolohns liegen. Im gegenzug sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Darauf hat sich die Große Koaltionion geeinigt. Festgelegt wurden auch die Eckpunkte der "Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung".

von Michael Fischer, wissen.de/Quelle: Bundesregierung

Die Kernpunkte der Pflegereform

Die Beitragserhöhung ist die erste seit zehn Jahren. Kinderlose zahlen wie bisher einen Aufschlag von 0,25 Prozent. Mehr Hilfen als bisher werden altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderter Menschen erhalten. Für Familien ist mehr Unterstützung bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger im Alltag vorgesehen.
  

Zu den Kernpunkten der Pflegereformen:

 

  • Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sollen wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. In jedem Stadtviertel sollen Pflegestützpunkte aufgebaut werden. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen. Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben.
  • Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden erhöht. Bis 2012 steigen die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise: Pflegestufe I von jetzt 384 Euro auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.
    Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe II und Stufe II in Härtefällen werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben.
    Der zusätzliche Leistungsbetrag für Demenzkranke und Behinderte steigt auf bis zu 2.400 Euro jährlich. Der Anspruch auf Tagespflege wird ausgebaut.
  • Darüber hinaus sollen künftig die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert werden.
  • Für Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, wird eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit (Pflegezeit) mit anschließender Rückkehrmöglichkeit eingeführt. Die bereits heute existierende soziale Absicherung bei der Rente wird für die Freigestellten auch durch Kranken- und Pflegeversicherungsschutz ausgebaut. 
  • Verbessert werden soll darüber hinaus die Prävention und Rehabilitation in der Pflege.
  • Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege soll zukünftig unterstützt werden, indem engagierte Bürger besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden werden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft z. B. Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.
  • Auch im Bereich der Pflege heißt das Ziel: weniger Bürokratie. Dadurch sollen Pflegekräften mehr Zeit bekommen, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.

Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.

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