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Der Fall Böhmermann: Was darf Satire?
Satire gibt immer wieder den Anstoß für öffentliche Diskussionen – wie jüngst ein umstrittenes Gedicht des deutschen Satirikers Jan Böhmermann. Dieser hatte unter dem Titel "Schmähkritik" im Fernsehen lyrische Zeilen über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen. Dabei schrieb er dem Präsidenten verschiedene Eigenschaften zu, die potenziell beleidigend sind. Unter anderem bezeichnete er Erdogan als einen, "der Ziegen ficken" mag.
Der türkische Präsident stellte daraufhin bei der Bundesregierung einen Antrag auf Strafverfolgung. Gemäß dem Paragraf 103 im Strafgesetzbuch, der die "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" regelt, musste die Regierung diesen zunächst prüfen und hat ihm schließlich stattgegeben. Böhmermann wird nun der Prozess gemacht – und in Deutschland entbrennt wieder einmal eine Debatte um die Frage: Wie weit darf Satire gehen?
Kritisieren und verspotten
Ob als gezeichnete Karikatur, literarische Schrift oder in Form eines Films: Satire will per Definition Personen, Ereignisse oder Zustände kritisieren, verspotten oder anprangern. Dafür bedient sie sich Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie. Das Hauptanliegen der Satire ist dabei, sich gegen eine als "fehlerhaft und schlecht empfundene Wirklichkeit" zu richten, schreibt der Autor und Darsteller in der NDR-Satiresendung "Extra 3", Jesko Friedrich. Diese würde kritisch mit einem Ideal verglichen, dem sie nicht entspricht.
Von Satire verschont zu bleiben – darauf hat in Deutschland nichts und niemand einen Anspruch. Auch nicht, wenn sie hart ist. Denn Satire ist durch die Presse- und Meinungsfreiheit sowie gegebenenfalls durch die Kunstfreiheit geschützt. Obwohl sie im Duden als Kunstgattung bezeichnet wird, kann Satire aus rechtlicher Sicht zwar Kunst sein – muss es aber nicht notwendigerweise. Entscheidend ist dabei, dass die Satire eine deutliche schöpferische Gestaltung aufweist. Das heißt: Sie muss als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar sein.