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Die private Rentenversicherung
Den Lebensstandard im Alter zu halten - dafür reichen die Bezüge der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr aus. Zumal deswegen nicht, weil in den nächsten Jahrzehnten das Rentenniveau allmählich abgesenkt wird. Neben einer zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge gibt es mehrere Möglichkeiten einer sinnvollen freiwilligen Absicherung des Ruhestands. Die private Rentenversicherung gehört unbedingt dazu.
Was ist eine private Rentenversicherung?
Eine private Rentenversicherung ist streng genommen gar keine “Versicherung“, da kein Risiko abgesichert wird. Sie ist eine reine Geldanlage. Wer eine private Rentenversicherung abschließt, der zahlt bis zu einem festgelegten Termin eine bestimmte Summe (Sofortrente) oder regelmäßig Beiträge. Nach Ende der Laufzeit erhält er entweder eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige – für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, steuerfreie – Kapitalabfindung. Die Höhe der Zahlung hängt einerseits von den geleisteten Beiträgen ab und andererseits von den Überschüssen, die das Versicherungsunternehmen erwirtschaftet hat. Die Privatrenten setzen sich dementsprechend aus zwei Teilen zusammen: einer Garantie- und einer Überschussrente.
Was hat sich durch das Alterseinkommensgesetz geändert?
Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes ist auch die Besteuerung privater Lebens- und Rentenversicherungen neu geregelt. Für Policen, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, gelten folgende Neuerungen: Bei einer Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit müssen die Erträge voll versteuert werden. Ist der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen und erfolgt die Auszahlung nach vollendetem 60. Lebensjahr, dann werden die Erträge zur Hälfte besteuert. Die für die Besteuerung maßgeblichen Ertragsanteile haben sich seit 1. Januar 2005 verringert, d. h. der zu versteuernde Anteil einer Rente ist geringer geworden. Wer sich bei seiner privaten Rente ab dem 65. Lebensjahr für eine lebenslange Auszahlung entscheidet, der muss zukünftig nur mehr 18% statt wie bisher 27% seiner Renteneinkünfte besteuern. Bei einem 60-Jährigen ist der zu versteuernde Anteil der Rente von 32% auf 22% gesunken.