wissen.de Artikel
Finanzierung: Eigenkapital und Fremdkapital
Bevor Sie mit der Finanzierung beginnen, müssen Sie sich ihre derzeitige finanzielle Situation vor Augen führen. Grundlage der Finanzierung ist das vorhandene Eigenkapital. Denn Eigenkapital reduziert zunächst den notwendigen Bedarf an Fremdkapital. Spätestens wenn der Unternehmer ein Gespräch mit seiner Hausbank zur Finanzierung des Vorhabens führt, wird er feststellen, dass Eigenkapital auch andere wichtige Funktionen hat.
Eigenkapital
Wie hoch ist Ihr Eigenkapital?
Eine Mindestausstattung mit Eigenkapital stellt sicher, dass nicht schon geringe Verluste zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit zum Konkurs führen. Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto geringer ist die Gefahr von Liquiditätsproblemen, die schon bei kleineren Abweichungen von den Plandaten auftreten können. Solche Abweichungen können durch Vorfinanzierung von Aufträgen, geringere Umsätze bei der Markteinführung usw. entstehen.
Je mehr Eigenmittel Unternehmer einsetzen und je höher der Eigenkapitalanteil an ihren gesamten Investitionen ist, desto besser ist auch ihr Verhandlungsspielraum mit einem Kreditgeber. Wer bereit ist, auch eigenes Geld zu riskieren, erweckt mehr Vertrauen bei Kreditgebern.
Die Eigenkapitalquote sollte mindestens 20 Prozent am Gesamtkapital betragen. Es gibt keine allgemein gültige Grenze für einen Mindestanteil von Eigenkapital. Wer jedoch staatliche Finanzhilfen in Anspruch nehmen will, muss Eigenkapital in "angemessenem Umfang" einsetzen. Unter 15 Prozent sollte der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital jedoch möglichst nicht liegen.
In einem ersten Schritt sollten Sie zunächst einmal einen privaten Kassensturz machen. So können Sie feststellen, wie hoch ihre Ersparnisse sind und welche Kapitalanlagen sie kurzfristig zu Geld machen können. Lassen sich bis zur geplanten Existenzgründung weitere Beiträge ansparen? Darüber hinaus sollten sie prüfen, welche Sachmittel (Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge usw.) sie in den Betrieb einbringen können.
Im zweiten Schritt müssen sich Unternehmer überlegen, wie sie an mehr Eigenkapital kommen können.
Teilhaber
Eigenkapital kann auch durch einen Geschäftspartner oder Teilhaber ins Unternehmen fließen. Neben Kapital bringen Partner meist tatkräftige Unterstützung und zusätzliches Know-how mit ins Unternehmen ein. Wenn sich Unternehmer für eine Partnerschaft entscheiden, müssen sie sich wie bei einer Eheschließung davon überzeugen, dass der Partner auch zu ihnen passt. Der Erfolg des Unternehmens hängt nämlich dann nicht mehr alleine von ihnen, sondern auch von ihrem Partner ab.
Venture Capital
Anstelle eines Partners können sich Gründer oder Unternehmer auch eine öffentlich geförderte oder eine private Beteiligungsgesellschaft suchen. Die öffentlichen Beteiligungsgesellschaften sind eigens dazu da, jungen Gründern Mittel zur Verfügung zu stellen, die diese aus eigenen Ersparnissen oder Teilhabereinlagen allein nicht aufbringen können und die die Banken wegen mangelnder Sicherheiten nicht verleihen wollen.
Öffentlich geförderte Kapitalbeteiligungsgesellschaften investieren meist in Form einer stillen Beteiligung Beteiligungssummen ab 50.000 Euro zu günstigen Konditionen. Auch Venture Capital, also Risikokapital sollten Sie in Erwägung ziehen. Dabei stellt ein Unternehmen, eine Bank, ein Versicherungsunternehmen oder eine so genannte Beteiligungsgesellschaft Kapital zur Verfügung, obwohl sie keine ausreichenden Kreditsicherheiten vorweisen können. Mit diesem Venture Capital können beispielsweise junge Unternehmen aus den Bereichen Software- und Dienstleistung oder neue Medien Entwicklungsaufwendungen und Vermarktungskosten finanzieren, die nach banküblichen Gepflogenheiten mit Fremdkapital nicht oder nur schwer finanzierbar wären.
Der Venture-Capital- bzw. Wagniskapitalmarkt ist in der Bundesrepublik leider nur schwach ausgebaut. Um größere ausländische Gesellschaften zur Beteiligung anzuregen, bedarf es neben der Gründung in speziellen Branchen (z. B. Multimedia) eines erheblichen Finanzierungsbedarfes seitens des Existenzgründers. Für die Mehrzahl der Existenzgründer bleiben diese Beteiligungsmöglichkeiten daher verschlossen. Die Risikokapitalgesellschaften, die den Kreditinstituten direkt oder im Pool angeschlossen sind, zeigen sich erfahrungsgemäß bei Gründungen sehr zurückhaltend. Aktivitäten seitens des Unternehmers führen hier erst zu Ergebnissen, wenn er sich nach einigen erfolgreichen Jahren vergrößern will und das Vertrauen der Kreditinstitute bereits hinreichend erworben hat. Der Unternehmer kann sich bei so genannten Erfindermessen, Industrie- und Handelskammern, Banken sowie öffentlichen Innovations- und Gründungszentren über bestehende Venture-Capital-Gesellschaften informieren.
Auch die Bundesregierung kennt die Bedeutung des Eigenkapitals. Damit Gründer ihren Kreditwunsch leichter erfüllt bekommen, bietet sie ihnen bei einem tragfähigem Konzept die Möglichkeit, mit dem ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EKH) "haftende Eigenmittel" zu bilden. Zusätzlich zu den ERP-Förderprogrammen gibt es das Existenzgründungsprogramm der Deutschen Ausgleichsbank.
Darüber hinaus unterstützen Bund und Länder junge Existenzgründer mit weiteren Förderprogrammen. Es handelt sich dabei vor allem um Kredite mit langen Laufzeiten, niedrigen Zinssätzen und mehreren tilgungsfreien Jahren.
In den neuen Bundesländern können aus dem Beteiligungsfonds-Ost zusätzliche Mittel zur Eigenkapitalhilfe mobilisiert werden.
Leasing
Eine Alternative zur Finanzierung ist das Leasing. Unter Leasing versteht man eine Mischform zwischen Kauf und Miete von Investitionsgütern. Vorteil des Leasing: Unternehmer brauchen weniger Eigenkapital, wenn sie ihre Firmenfahrzeuge, den Computer oder die Büroausstattung leasen. Dadurch bleiben sie liquide. Der Nachteil von Leasing: Unternehmer haben in der Regel höhere Kosten als bei einem Sofort-Kauf.
Eigenkapitalhilfedarlehen
Gerade in der Gründungsphase sind Selbstständige auf die Inanspruchnahme öffentlicher Finanzhilfen angewiesen. Vor diesem Hintergrund ist es sehr zu begrüßen, dass die Gewährung von Eigenkapitalhilfedarlehen auch für Gründungen in den westlichen Bundesländern wieder eingeführt wurde. Im Rahmen der Existenzfestigung lassen sich überdies Neuinvestitionen bereits bestehender Unternehmen finanzieren, sofern deren Eröffnung in den alten Ländern höchstens zwei, in den neuen Ländern und Berlin in der Regel höchstens vier Jahre zurückliegt. In den neuen Ländern und Berlin kann die Vierjahresfrist aber auch überschritten werden, wenn die Investitionen für das Unternehmen eine besondere finanzielle Herausforderung darstellen.
Gefördert wird außerdem der Kauf eines Unternehmens bzw. der Erwerb einer so genannten "tätigen Beteiligung" (mit Geschäftsführungsbefugnis). Förderungsfähig sind dabei auch die damit zusammenhängenden Investitionen. In diesen Fällen ist ebenfalls eine Existenzfestigung innerhalb der genannten zwei bzw. vier Jahre möglich.
Existenzgründer können ihre Eigenkapitalbasis unter bestimmten Bedingungen auch durch die Gewährung von verlorenen Zuschüssen stärken. Dies können beispielsweise Mittel der Gemeinschaftsaufgabe für regionale Wirtschaftsförderung sein. Beide Instrumente müssen daher unbedingt im Rahmen der Existenzgründungsberatung berücksichtigt werden.