Adäquanztheorie
Ad|
- Grammatik
- Femininum
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutung
Theorie zur Bestimmung der Schadensersatzpflicht, wenn die Entstehung eines Schadens unter generellen (u. nicht unter besonderen) Umständen verursacht wird; →a. Äquivalenztheorie (1)