Äquivalenztheorie

Äqui|

Aussprache
[–va–]
Grammatik
Femininum
Sachgebiet
Rechtsw.

Bedeutungen

  1. Theorie zur Bestimmung des Erfolges einer Handlung, wobei alle Bedingungen des Erfolges als äquivalent (gleichwertig) betrachtet werden; →a. Adäquanztheorie

    〈Rechtsw.〉

  2. Steuerrechtfertigungslehre