Äquivalenztheorie
Äqui|
- Aussprache
- [–va–]
- Grammatik
- Femininum
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutungen
Theorie zur Bestimmung des Erfolges einer Handlung, wobei alle Bedingungen des Erfolges als äquivalent (gleichwertig) betrachtet werden; →a. Adäquanztheorie
〈Rechtsw.〉
Steuerrechtfertigungslehre