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Geblitzt! Die sieben häufigsten Fragen

Wer kennt es nicht: Man hat es eilig, übersieht ein Tempolimit und prompt wird man geblitzt. Als Folge ist eine Geldbuße fällig, es gibt Punkte in Flensburg und schlimmstenfalls droht sogar ein Fahrverbot. Aber was, wenn es vermeintlich gute Gründe für das Zuschnellfahren gibt? Hilft ein Einspruch? Oder gibt es vielleicht mildernde Umstände? Der ADAC gibt Antworten auf die sieben häufigsten Fragen von Temposündern.
ADAC / NPO, 04.11.2015

Betroffen sind viele: Millionen Autofahrer erwischt es auf deutschen Straßen jedes Jahr: Sie werden geblitzt, weil sie zu schnell gefahren sind - egal ob auf der Landstraße, der Autobahn oder in einer Tempo-30-Zone. Kein Wunder: Bundesweit sind immerhin 4.200 Blitzer fest installiert, dazu kommen noch unzählige mobile Messgeräte, mit denen die Polizei besonders gefährliche Stellen überwacht.

Bundesweit lauern 4.200 fest installierte Blitzer.

thinkstock.com, paulcraven

Von Verwarnungsgeld bis Führerscheinentzug

Solange es weniger als 20 Stundenkilometer zu viel sind, kommt man mit einer Geldstrafe davon. Wurde nicht schon vor Ort kassiert, dann flattert einem per Post wenig später ein sogenanntes Verwarnungsgeld-Angebot ins Haus. Entweder man zahlt dann innerhalb einer Woche oder man legt Widerspruch ein – meist ist das Formular dafür gleich auf der Rückseite des Schreibens.

Unangenehmer wird es allerdings bei mindestens 21 Stundenkilometer zu viel, denn dann kommen zur Geldstraße Punkte in Flensburg hinzu. Immerhin rund 2,8 Millionen Autofahrer kassieren in Deutschland jährlich deswegen Strafpunkte. Wer außerhalb von Ortschaften mit mehr als 40 km/h oder im Ort mit mehr als 30 km/h zu viel erwischt wird, der muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Auch in diesen Fällen kommt der Bescheid per Post und man kann Einspruch einlegen.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Aber wann bringt ein Einspruch etwas? Und welche Argumente lassen die Behörden gelten? Prinzipiell gute Chancen hat man, wenn man belegen kann, dass man nicht selbst gefahren ist – vor allem dann, wenn das Beweisfoto den Fahrer kaum erkennen lässt. Möglich, aber aufwändiger und weniger chancenreich ist ein Anfechten der gemessenen Geschwindigkeit. Denn auch wenn die meisten heute eingesetzten Messgeräte geeicht sind und ziemlich fehlerfrei arbeiten, können gerade mobile Messgeräten auch mal falsch gehalten oder bedient worden sein.

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