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Großbritanniens Monarchie und das Commonwealth

Monarchie Welche Rechte hat die Königin?

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Die Krone, welche sowohl den Souverän (die Person, der die Krone verfassungsmäßig verliehen wird) als auch die Regierung repräsentiert, ist Symbol der höchsten exekutiven Gewalt. Die Staatsgewalt ist der Königin verliehen, doch ihre Funktionen werden von Ministern ausgeübt, die dem Parlament rechenschaftspflichtig sind. Damit wird Großbritannien von der Regierung Ihrer Majestät im Namen der Königin regiert. Allerdings ist die Einbeziehung der Königin noch immer bei vielen wichtigen Regierungsakten nötig.

Die Königin kann das Parlament einberufen, suspendieren (das Parlament bis zur nächsten Sitzungsperiode vertagen, ohne es aufzulösen) und sie kann es auflösen. In der Regel eröffnet sie jede neue Sitzungsperiode mit einer Thronrede, die für sie von ihrer Regierung verfasst wird und das Programm der Regierung darlegt. Bevor eine Vorlage zum Gesetz wird, muss die Königin ihre Königliche Zustimmung erteilen, die in beiden Häusern des Parlaments verkündet wird.

Nach Beratung durch den entsprechenden Minister hat die Königin das Recht, Verbrecher zu begnadigen oder deren Strafe zu mindern. Rechtlich gesehen, kann die Königin als Privatperson nichts Unrechtes tun: Sie genießt zivil- und strafrechtliche Immunität und kann nicht vor Gericht verklagt werden. Diese Immunität genießt nur sie allein und kein weiteres Mitglied der Königlichen Familie.

Die Königin hat das Recht, Personen in den Adelsstand zu erheben oder ihnen andere Auszeichnungen zu verleihen. In der Regel geschieht das auf Empfehlung des Premierministers, obwohl es auch einige wenige Ehrungen gibt, die vom Souverän persönlich verliehen werden. Nach Beratung mit dem Premierminister oder dem zuständigen Kabinettsminister nimmt die Königin Ernennungen für viele wichtige Staatsämter vor.

Ausländische diplomatische Vertreter in London werden bei der Königin akkreditiert. Sie hat das Recht, Verträge abzuschließen, den Krieg zu erklären oder Frieden zu schließen, andere Staaten und Regierungen anzuerkennen, Territorien zu annektieren oder aufzugeben.

Die Königin führt den Vorsitz bei Sitzungen des Staatsrates, dessen Hauptaufgabe es ist, die Königin bei der Billigung von Regierungsverordnungen zu beraten. In beinahe allen Fällen werden Handlungen, die mit dem Königlichen Hoheitsrecht verbunden sind, von Ministern vollzogen, die dem Parlament verantwortlich sind und auch zu bestimmten politischen Maßnahmen befragt werden können. Das Parlament hat das Recht, ein Hoheitsrecht abzuschaffen oder zu begrenzen. Die Königin wird über alle Aspekte des nationalen Lebens informiert und zu diesen konsultiert, daneben ist sie auch berechtigt, ihren Ministern privat ihre eigenen Ansichten zu Problemen zur Berücksichtigung vorzutragen.

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