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Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko

Ohne sie läuft nichts: Eine Kfz-Haftpflicht braucht ausnahmslos jeder, der mit eigenem Auto, Motorrad oder Moped im Straßenverkehr unterwegs ist. Freiwillige Zusatzversicherungen sind Teil- und Vollkasko-Policen sowie die Insassen-Unfallversicherung.

von Michael Fischer, wissen.de

Welche Schäden sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die ein Kraftfahrer verursacht. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, damit Unfallopfer auch dann ihr Geld erhalten, wenn der Verursacher über wenig Eigenmittel verfügt. Die gesetzliche Mindestdeckung der Kfz-Haftpflicht liegt bei Personenschäden bis 2,5 Millionen Euro und bei Sachschäden bis 500.000 Euro. Daneben gibt es Policen mit Pauschal- oder unbegrenzten Deckungen.

wissen.de-Tipp: Bei Kfz-Policen ist eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro oder sogar eine unbegrenzte Schadensdeckung zu empfehlen. Die Beiträge sind nur wenig höher als bei denen mit Mindestdeckung.

 

Welche Schäden deckt die Kaskoversicherung ab?

Die Teilkaskoversicherung zahlt in folgenden Fällen:

  • bei Diebstahl des Wagens

  • bei Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • bei Zusammenstößen mit Haarwild
  • bei eigenen Gesundheitsschäden bei verursachten Unfällen
  • bei Glasbruch und Schmorschäden an der Verkabelung

Die Vollkaskoversicherung zahlt außerdem bei allen Schäden am eigenen Kfz durch selbstverschuldete Unfälle. Bei dieser Zusatzversicherung erhält man für unfallfreie Jahre einen Schadensfreiheits-Rabatt. Wer viele Jahre schadenfrei fährt, für den kostet dieser Komplettschutz oft weniger als die Teilkasko.

 

Für welche Schäden kommt die Kfz-Haftpflicht nicht auf?

Eigene Schäden deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Um sich für diese Fälle abzusichern, ist eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung notwendig.