Lexikon

Kurzarbeitergeld

zur Abwendung von Arbeitslosigkeit an Arbeitnehmer gezahlte Zuwendung von der Agentur für Arbeit, wenn aus wirtschaftl. Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses in dem Beschäftigungsbetrieb ein vorübergehender, unvermeidbarer Arbeitsausfall eintritt u. deshalb vom Arbeitgeber das sonst übliche Arbeitsentgelt nicht oder nur zum Teil gezahlt werden kann. Der Arbeitsausfall muss vom Arbeitgeber der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 4 Wochen lang mehr als ein Drittel der Belegschaft eines Betriebes von einem Entgeltausfall von mehr als 10% des Bruttoentgelts betroffen ist.
Korallen, Tiefsee
Wissenschaft

Das reale Leben im digitalen Riff

Korallenriffe und andere Ökosysteme der Ozeane sind zunehmend bedroht, vor allem durch Klimawandel und Überfischung. Hilfe verspricht nun eine Technik aus der Industrie: digitale Zwillinge. Damit lassen sich Szenarien für Anpassungs- und Schutzmaßnahmen durchspielen und vorab im virtuellen Raum optimieren. von ULRICH EBERL Wer...

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Wissenschaft

Intervallfasten hilft nur bedingt

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