Abschlussprüfung
früher Bilanzprüfung , die für Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Kreditinstitute anderer Rechtsform und kommunale Eigenbetriebe gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des aus Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung bestehenden Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer . Gemäß § 316 HGB erstreckt sich die Abschlussprüfung auch auf die Buchführung und den Lagebericht.