Abwicklung
im weiteren Sinne Maßnahmen zur Beendigung eines Vertrags, der Tätigkeit einer Behörde oder einer sonstigen Einrichtung; im engeren Sinne die Liquidation von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften, sofern keine Insolvenz vorliegt.
im weiteren Sinne Maßnahmen zur Beendigung eines Vertrags, der Tätigkeit einer Behörde oder einer sonstigen Einrichtung; im engeren Sinne die Liquidation von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften, sofern keine Insolvenz vorliegt.