Acht
The referenced media source is missing and needs to be re-embedded. © wissenmedia Schöffen (Holzschnitt) Der Richter und die Schöffen Der Richter und die Schöffen, an der Bahre eines Erschlagenen sitzend, verhängen die (Mord-)Acht über den flüchtigen Täter. Holzschnitt aus der Bambergischen Halsgerichtsordnung von 1507. © wissenmedia Strafe des altdeutschen Rechts bei schwerem Friedensbruch (schwerwiegenden Verbrechen). Der Geächtete wurde friedlos, rechtlos und vogelfrei; er verlor den Sippenschutz und sollte von jedermann getötet, von niemandem unterstützt werden. Er verlor auch sein Vermögen; seine Frau wurde Witwe, seine Kinder Waisen. Die Acht kam zunächst einem Todesurteil gleich. Sie wurde durch die Unterwerfung unter den Spruch des Gerichts gelöst. Reichsacht .