Lexikon

Acht

Schöffen (Holzschnitt)
Der Richter und die Schöffen
Der Richter und die Schöffen, an der Bahre eines Erschlagenen sitzend, verhängen die (Mord-)Acht über den flüchtigen Täter. Holzschnitt aus der Bambergischen Halsgerichtsordnung von 1507.
Strafe des altdeutschen Rechts bei schwerem Friedensbruch (schwerwiegenden Verbrechen). Der Geächtete wurde friedlos, rechtlos und vogelfrei; er verlor den Sippenschutz und sollte von jedermann getötet, von niemandem unterstützt werden. Er verlor auch sein Vermögen; seine Frau wurde Witwe, seine Kinder Waisen. Die Acht kam zunächst einem Todesurteil gleich. Sie wurde durch die Unterwerfung unter den Spruch des Gerichts gelöst. Reichsacht.